Kontakt
Kontakt-Icon

Kontakt

Schreib uns eine E-Mail mit Fragen, Kommentaren oder Feedback.

Wir können einiges!

Die Wasserrettung bietet viele verschiedene Fachbereiche in denen es sich lohnt sich weiter zu bilden.

Eine typische Ausbildungslaufbahn in unserer Gruppe sieht folgendermaßen aus:

1.) Eintritt in die DLRG

2.) Schwimmausbildung (Rettungsschwimmabzeichen Silber inkl. Erste-Hilfe-Ausbildung)

3.) Erweiterte Sanitätsausbildung (Sanitätsausbildung A/B)

4.) Ausbildung Wasserretter

5.) Spezifische Ausbildung, zum Beisiel Bootsführer

Weiterführend sind einige Ausbildungsinhalte gezeigt:

Wasserretter

Die Fachausbildung soll von jedem Mitglied vor dem Einsatz im Wasserrettungsdienst durchlaufen werden und ist Voraussetzung für weitergehende Lehrgänge und Prüfungen.

Zielgruppe
Für interessierte Rettungsschwimmer ab einem Mindestalter von 12 Jahren, die im Wasserrettungsdienst tätig werden möchten.

Inhalte

  • Hand- und Trillerpfeifensignale
  • Flaggen- und Sicherheitszeichen
  • Einsatz auf dem Rettungsboot
  • Bestandteile der Tauchergrundausrüstung
  • Gewöhnung an die Umgebung im Freigewässer
  • Rettungsbrett oder Rettungskajak
  • Schwimmen in der Brandung

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Ausbildung: Basisausbildung Einsatzdienste (401)
  • Ausbildung: Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber (152)
  • Ausbildung: Modul - Umgang mit Rettungsgeräten und Überwachung von Wasserflächen (402)
  • Ausbildung: Modul - Schwimmen in fließenden Gewässern (403)
  • Ausbildung: Modul - Einsatz an Küstengewässern (404)
  • Ausbildung: Sanitätsausbildung A (331) oder Ausbildung: Sanitätsfortbildung (341) oder äquivalente medizinische Ausbildung gem. Bestimmungen (äquivalente medizinische Ausbildung gem. Bestimmungen) oder höherwertige medizinische Ausbildung gem. Bestimmungen (höherwertige medizinische Ausbildung gem. Bestimmungen)
  • Ärztliche Tauglichkeit (ersetzbar durch Selbsterklärung)

Theoretische Prüfungsleistungen

  • Theoretische Prüfung

Praktische Prüfungsleistungen

  • Einsatzübung
  • Kombinierte Übung im Freigewässer
  • Knotenkunde
  • run - swim - run im Freigewässer

Dokumente

Erste-Hilfe-Ausbildung

Inhalte

  • Allgemeine Maßnahmen (Eigenschutz und Absichern von besonderen Einsatzstellen, Notruf, Retten aus akuter Gefahr, Organspende, Wärmeerhalt, seelische Betreuung)
  • Maßnahmen bei akuten Erkrankungen (Atemstörungen, akute Erkrankungen des Herzens, thermisch bedingte Störungen)
  • Maßnahmen bei Verletzungen (Knochen- und Gelenkverletzungen, bedrohliche Blutung und Wunden, Verätzungen und Verbrennungen, Zahnunfall, Schock)
  • Bewusstseinsstörungen (Herz-Lungen-Wiederbelebung inkl. AED, Seitenlage)

Dokumente

Sanitätsausbildung A

Inhalte

  • Notfall, Überlebenskette, Notruf, Verhaltensweisen, Einsatz, Auftreten, Festellen von Lebensfunktionen, Bewusstsein, Bewusstseinslage, Auffinden eines ansprechbaren Notfallpatienten, Rettungscheck
  • Atmung, Funktion der Atmung, Atemsteuerung, Atemgase, Blut, Blutgefäße, Herz, Lage, Aufbau, Reizleitungssystem, Funktion, Blutkreislauf, Gestörte Funktion, Puls fühlen, Blutdruck, Blutdruckmessung
  • Atemstillstand, Guedeltubus, Beatmung, Sauerstoff, Druckminderer, Flascheninhalt, Beatmung mit Beatmungsbeutel und Sauerstoff, Sauerstoffinhalation (Maske, Brille), Sauerstoffreservoir, Demandventil
  • Störungen der Atmung, Atemnot, ungenügende Atmung, Hyperventilation, Ertrinkungsunfall, Stilles Ertrinken, Schwimmbad-Blackout, Kälteschock, Schwimmversagen
  • Auffinden eines Notfallpatienten II, Kreislaufstillstand, AED, Herz-LungenWiederbelebung mit 2 Helfern mit AED und Sauerstoff, Verlegung der Atemwege
  • Herz-Kreislauf-Störung, Akutes Koronarsyndrom, Schock, Volumenmangelschock
  • Sportverletzungen, Gelenkverletzungen, Knochenbruch, Alu-Polsterschiene, Halswirbelsäulenbruch, HWS-Stützkragen
  • Schlaganfall, Krampfanfälle, Blutzuckerentgleisung, Akuter Bauch, Gynäkologischer Notfall
  • Verletzungen durch Nesseltiere, Insektenstiche, Zeckenstich, Wunden, Verbände – Praxis, Notverband, Bedrohliche Blutungen, Tourniquet, Hygiene, Hygiene im Einsatz, Händewaschen, Händedesinfektion, Persönliche Schutzausrüstung, Eintsorgung bzw. Aufbereitung von Materialien
  • Sonnenstich, Hitzschlag, Hitzeerschöpfung, Verbrennungen, Verbrühungen, Unterkühlung, Stadien der Unterkühlung, Erfrierungen
  • Transportieren, Schultertragegriff nach Rautek, Patienten aufnehmen und Tragen, Rettungstuch, Krankentrage

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft in der DLRG (AB 331.1: kann entfallen, sofern der Teilnehmer einer anderen Hilfsorganisation angehört.)
  • Mindestalter: 14 Jahre
  • Ausbildung: Erste-Hilfe-Ausbildung (312) (PO: 'Gültige Erste-Hilfe-Ausbildung'.)

Theoretische Prüfungsleistungen

  • gem. bundeseinheitlichen Prüfungsbögen

Praktische Prüfungsleistungen

  • Inhalte Sanitätslehrgang A

Dokumente

Abzeichen

Sanitätsausbildung B

Inhalte

  • Auffinden eines Notfallpatienten I und II, Auffinden eines ansprechbaren Notfallpatienten, Störungen der Atmung, Atemnot, Physiologie der Atmung, Aufbau der Atmungsorgane, Asthma, Reizgasvergiftung, Lungenödem, Pneumothorax, Atemstillstand
  • Sekret absaugen, Atemwegssicherung durch Tuben, Guedeltubus, Wendltubus, Anwendung SGA, Herz-Lungen-Wiederbelebung mit AED und Sauerstoff, Herz-Lungen-Wiederbelebung bei Kindern
  • Medikamente, Beschaffung von Arzneimittel, Injektion und Infusion, Vorbereitung einer Infusion, Vorbereitung einer Injektion
  • Allgemeine Übersicht der Tauchunfälle, Barotraumen, Gasvergiftungen beim Tauchen, Tauchunfälle, Dekompressionskrankheit (DCS), Lungen- überdruckunfall (AGE)
  • Vergiftungen (Allg.), Alkohol-, Schlaf- und Beruhigungsmittelvergiftung, Vergiftungen durch Drogen, Heroin, Weckamine, Vergiftungen mit Gasen und Dämpfen, Vergiftungen mit Kontaktgiften, Kontakt mit Phosphor, Vergiftungen durch Injektionen und Tierbisse
  • Schock (Allgemein), Volumenmangelschock, Kardiogener Schock, Neurogener Schock, Vasovagale Synkope, Anaphylaktischer Schock
  • Schaufeltrage, Möglichkeiten zum Einsatz der Schaufeltrage, Vakuummatratze, Einsatz der Vakuummatratze, CombiCarrier, Besonderheiten des CombiCarrier, Spineboard, Praktisches Vorgehen an Land
  • Anatomie des Schädels, Gewalteinwirkung auf den Kopf, Schädel-HirnTrauma, Helmabnahme, Wirbelsäulenbruch, Beckenbruch, Beckenbruchstabilisierungsgurt (T-POD), Polytrauma
  • Hygiene, Hygiene im Einsatz, Desinfektionsplan, Anwendungshinweise für die Desinfektion, Herstellung einer Desinfektionslösung, Abfallbeseitigung
  • Sanitätseinsätze, Rettungsdienststrukturen, Der DLRG-Sanitäter bei Groß- einsätzen, Registrierung von Patienten

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft in der DLRG (AB 332.1: kann entfallen, sofern der Teilnehmer einer anderen Hilfsorganisation angehört.)
  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Ausbildung: Sanitätsausbildung A (331) (PO: 'Gültige Sanitätsausbildung A'.)

Theoretische Prüfungsleistungen

  • gem. bundeseinheitlichen Prüfungsbögen

Praktische Prüfungsleistungen

  • Inhalte des Sanitätslehrgangs B

Dokumente

Abzeichen

DLRG Bootsführerschein A

Der DLRG-Bootsführerschein A ist erforderlich für den gesamten Binnenbereich. Dieser umfasst die Bundes- und Landesgewässer sowie die in kommunaler oder privater Trägerschaft stehenden Wasserflächen.

Inhalte

  • Lehrgangseinstieg
  • Grundlagen
  • Verkehrsrechtliche Bestimmungen
  • Bootstechnik
  • Motorenkunde
  • Festmachen und Ankern
  • Sicherheit
  • DLRG Boote im Einsatz
  • Hilfeleistung bei besonderen Einsätzen
  • Slippen und Trailern

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Mindestens 2 Jahre aktive Mitarbeit im Wasserrettungsdienst, davon mindestens 1 Jahr Bootsdienst (Mindestens 2 Jahre aktive Mitarbeit im Wasserrettungsdienst, davon mindestens 1 Jahr Bootsdienst)
  • Ausbildung: Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber (152)
  • Ausbildung: Basisausbildung Einsatzdienste (401) oder Ausbildung: Wasserretter (411)
  • Ausbildung: Modul - Umgang mit Rettungsgeräten und Überwachung von Wasserflächen (402) oder Ausbildung: Wasserretter (411)
  • Ausbildung: Modul - Einsatz an Küstengewässern (404) oder Ausbildung: Wasserretter (411)
  • Ärztliche Tauglichkeit
  • Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang (Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang)
  • Mindestens 15 bescheinigte Fahrstunden (max. 2 Jahre zurückliegend, durch DLRG-Bootsführer bescheinigt) (Mindestens 15 bescheinigte Fahrstunden (max. 2 Jahre zurückliegend, durch DLRG-Bootsführer bescheinigt))

Theoretische Prüfungsleistungen

  • Amtlicher Teil gemäß Fragenkatalog für den amtlichen Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen
  • DLRG-spezifischer Teil schriftlich

Praktische Prüfungsleistungen

  • Fahrpraxis
  • Seemannschaft
  • Motorenkunde
  • Knotenkunde
  • Umgang mit PSAgE

Dokumente

Strömungsretter 1 (SR1)

Die Grundstufe zum Strömungsretter 1 muss von jeder Einsatzkraft vor dem Einsatz in der Strömungsrettung durchlaufen werden und ist Voraussetzung für weitergehende Lehrgänge und Prüfungen. Dieser Lehrgang gilt gleichzeitig als Grundlage für die Ausbildung zum Air Rescue Specialist (ARS) für die hubschraubergestützte Wasserrettung.

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Ausbildung: Wasserretter (411) oder Ausbildung: Basisausbildung Einsatzdienste (401)
  • Ausbildung: Wasserretter (411) oder Ausbildung: Modul - Umgang mit Rettungsgeräten und Überwachung von Wasserflächen (402)
  • Ausbildung: Wasserretter (411) oder Ausbildung: Modul - Schwimmen in fließenden Gewässern (403)
  • Ärztliche Tauglichkeit (ersetzbar durch Selbsterklärung)
  • Ausbildung: Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber (152) (nicht älter als 2 Jahre)
  • Ausbildung: Sanitätsausbildung A (331)
  • Körperliche Fitness: Lauf-Ausdauertest (zeitnah vor praktischem Lehrgangsteil) (Körperliche Fitness: Lauf-Ausdauertest (zeitnah vor praktischem Lehrgangsteil))
  • Ausbildung: Einsatzfähigkeit für Strömungsretter (1000) (nicht älter als 1 Jahre)

Praktische Prüfungsleistungen

  • Praktischer Nachweis der SR-relevanten Grundlagen und ausgewählter Techniken anhand einer Checkliste. Details regelt die Ausbildungsvorschrift.

Dokumente

BOS-Sprechfunker -digital-

Die Ausbildung zum BOS-Sprechfunker -digital- (Endanwenderschulung Digitalfunk im Sinne der anderen BOS) ist für die Bedienung von BOS- Digitalfunkgeräten erforderlich (BOS: Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben). Grundlage der Ausbildung sind die jeweils gültigen rechtlichen Best- immungen der Länder und des Bundes.

Zielgruppe
Einsatzkräfte die in der öffentlichen Gefahrenabwehr eingesetzt werden oder eingesetzt werden sollen.

Inhalte

  • Die Tätigkeit als Einsatzkraft beinhaltet auch das sichere Bedienen eines Funkgerätes, sowie die sichere Verkehrsabwicklung. Sprechfunkgeräte sind Führungs- und Einsatzmittel. Ihre Bedienung und Beherrschung erfordert ein umfangreiches Fachwissen und regelmäßige, eigenständige Fortbildungen im Sprechfunkbereich. Die Ausbildung zum BOS-Sprechfunker ist für die Bedienung von BOSFunkgeräten erforderlich (BOS: Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben). - Rechtliche Grundlagen - Physikalische und Technische Grundlagen - Gerätekunde - Navigation und Kartenkunde - Sprechfunkbetrieb - Betriebsarten und Organisation im Digitalfunk - Sprechfunkübung - Schriftlicher und praktischer Prüfungsteil Die Ausbildung erfolgt gem. den Vorgaben des Landes Niedersachsen und basierend auf den Schulungsunterlagen der ASDN (Schulungsunterlagen (niedersachsen.de)).
  • BOS Sprechfunker -digital- (Sprechfunker mit Digitalfunkqualifikation gemäß Ausbildungskonzept der npol BOS in Schleswig-Holstein) Ausbildungsform: Die Ausbildung erfolgte nach der aktuellen Fassung des Ausbildungskonzept Digitalfunk der npol BOS in Schleswig-Holstein. Lehrgangsinhalte: - Grundlegende Informationen 0.5 UE - Betriebliche Grundlagen 0.5 UE - Netzspezifische Grundlagen 1.0 UE - Gerätekunde (Handhabung und Bedienung) 2.0 UE - Praktische Übungen 2.0 UE

Voraussetzungen

  • Die Vorraussetzungen für die Prüfung sind in den landesrechtlichen Bestimmungen geregelt. (Die Vorraussetzungen für die Prüfung sind in den landesrechtlichen Bestimmungen geregelt.)

Theoretische Prüfungsleistungen

  • Theorie: Inhalt, Art und Umfang der Prüfung richten sich nach den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen.

Praktische Prüfungsleistungen

  • Praxis: Inhalt, Art und Umfang der Prüfung richten sich nach den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen.

Dokumente

Diese Website benutzt Cookies.

Diese Webseite nutzt Tracking-Technologie, um die Zahl der Besucher zu ermitteln und um unser Angebot stetig verbessern zu können.

Wesentlich

Statistik

Marketing

Die Auswahl (auch die Ablehnung) wird dauerhaft gespeichert. Über die Datenschutzseite lässt sich die Auswahl zurücksetzen.